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Quelle: E&M / Stefan Sagmeister
Susanne Harmsen
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Montag, 06.01.2025, 14:28 Uhr
Wärmenetz
E&M News
Fortschritte bei der Kommunalen Wärmeplanung absichern
Eine BDEW-Analyse sieht die Kommunale Wärmeplanung auf einem guten Weg. Demnach haben fast alle größere Kommunen zumindest damit begonnen. Was aber fehlt, seien Gesetze zur Umsetzung.
Am 1. Januar 2025 ist das sogenannte Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die Bundesländer verpflichtet, die flächendeckende Wärmeplanung auch für die Kommunen vorzuschreiben, in denen noch kein Landesgesetz existiert. Eine Analyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigt, dass 98 Prozent aller größeren Kommunen (ab 45.000 Einwohner) inzwischen bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder sie sogar schon abgeschlossen haben.

Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern haben hierfür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Die Kommunale Wärmeplanung soll für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und für die Energieversorgungsunternehmen den Rahmen für die künftig verfügbaren Infrastrukturen einer klimaneutralen Wärmeversorgung setzen. Die zentrale Planung allein genüge jedoch nicht, mahnt der BDEW zugleich.

„Um diese Dynamik zu erhalten, braucht es jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und keinen Zick-Zack-Kurs bei den gesetzlichen Vorschriften“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Alle Beteiligten benötigten Planungs- und Investitionssicherheit, um die Wärmewende weiter voranzubringen. „Bereits bestehende Förderrichtlinien, Gesetze und Verordnungen müssen einem Wärmewende-Check unterzogen und entsprechend weiterentwickelt werden, damit die Wärmepläne auch umgesetzt werden können“, forderte Andreae vom Gesetzgeber.

Sinnvoll sei es, die einzelnen Instrumente zusammen zu denken und ein konsistentes Wärmepaket zu schnüren. Dieses müsse aus einer Erhöhung des BEW-Fördervolumens, einer ausbalancierten AVB-Fernwärmeverordnung und einer praxistauglichen Ausgestaltung der Wärmelieferverordnung bestehen. Das BEW ist die „Bundesförderung für effiziente Wärmnetze“, die AVB die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“.

Andreae mahnte: „Ohne regulatorische Anpassungen und Fördermittel wird die Wärmewende nicht gelingen und sich um Jahre verzögern. Es braucht jetzt ein komplettes und konsistentes Wärmepaket.“
 
Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Gemeinden mit mehr als 45.000 Einwohnern 2024 
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Quelle: BDEW