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Stefan Sagmeister
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Freitag, 27.12.2024, 16:32 Uhr
Recht
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Schweiz und EU kommen Stromabkommen näher
Seit 20 Jahren arbeiten die Schweiz und die EU an einer besseren Integration des Schweizer Strommarktes in die europäischen Strukturen. Nun gab es entscheidenden Erfolg.
Die EU und die Schweiz haben im Rahmen ihrer bilateralen Gespräche einen Durchbruch beim Stromabkommen erzielt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd gaben am 20. Dezember den Abschluss eines umfassenden Abkommenspakets bekannt, wie es in einer Mitteilung der Kommission heißt. Darunter auch das ausgesetzte Stromabkommen.

Das Stromabkommen, an dem beide Seiten seit rund 20 Jahren arbeiten, ermöglicht der Schweiz den Zugang zum europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt. Dafür integriert die Schweiz zentrale EU-Vorschriften in ihr nationales Recht. Die Verhandlungen wurden jahrelang von der EU ausgesetzt, nachdem im Jahr 2018 ein Referendum in der Schweiz eine Begrenzung der Zuwanderung von EU-Bürgern beschlossen hatte.

Der Schweizer Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid soll damit vollständig in die europäischen Stromübertragungsprozesse eingebunden werden. Zudem können schweizer Akteure künftig an EU-Handelsplattformen und Gremien teilnehmen, die für Netzbetrieb, Krisenvorsorge und Versorgungssicherheit entscheidend sind.

In einer Mitteilung begrüßt Swissgrid den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen „Die Schweiz erhält Rechtssicherheit und kann die Weiterentwicklung des europäischen Strommarkts mitgestalten“, heißt es darin. Das Stromabkommen erhöhe zudem die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität in der Schweiz.

Vor allem im Winter könne sich die Schweiz nicht vollumfänglich selbst mit Strom versorgen und sei auf Importe aus den Nachbarländern angewiesen. Bislang sei das Schweizer Elektrizitätsunternehmen aufgrund eines fehlenden Abkommens von vielen Prozessen ausgeschlossen gewesen.

Schweiz muss Strommarkt liberalisieren

Im Gegenzug muss die Schweiz ihren Strommarkt liberalisieren. Haushalte sollen den Stromlieferanten künftig frei wählen dürfen. Bislang gibt es dort nur eine Grundversorgung mit regulierten Preisen; diese Grundversorgung bleibt als Alternative aber weiterhin bestehen. Bislang können nur Unternehmen mit einen Jahresverbrauch von über 100.000 kWh ihren Versorger frei wählen.

Das Stromabkommen ist Teil eines größeren Pakets. Die Verhandlungen wurden im Oktober 2023 zwischen der EU-Kommission und dem Schweizer Bundesrat beschlossen und im März 2024 aufgenommen. Das nun ausgearbeitete Dokument enthält Aktualisierung von fünf Abkommen, die der Schweiz bereits Zugang zum EU-Binnenmarkt gewähren − Luftverkehr, Landverkehr, Freizügigkeit, Konformitätsbewertung und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

„Dieses Abkommen zwischen der EU und der Schweiz spiegelt die engen Beziehungen wider, die zwischen uns gewachsen sind„, sagte von der Leyen. „Dieser Tag markiert ein neues Kapitel in unserer Partnerschaft, da wir unsere Zusammenarbeit auf die nächste Stufe heben und das Fundament unserer starken Beziehung modernisieren.“

Allerdings müssen die diversen Abkommen unter anderem noch vom Schweizer Wahlvolk bestätigt werden. Ausgang: ungewiss.