Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz setzt vielmehr auf umfangreiche dirigistische staatliche Vorgaben. Es ist ein weiterer Schritt zu einer „Klima-Planwirtschaft“, bei der Energie politisch verknappt und das wirtschaftliche Wachstum beschränkt wird. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke am 19.
Oktober 2022 ein „ambitioniertes Energieeffizienzgesetz“ angekündigt.
Das Energieeffizienzgesetz wurde von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt verabschiedet, auch wenn Teile der deutschen Wirtschaft vor „unnötiger Bürokratie“ und einer Übererfüllung der Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtline, dem sogenannten „Gold-Plating“, gewarnt hatten. Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet einzelne Branchen (Rechenzentren) beziehungsweise Bereiche (Abwärme) durch noch weitergehende kleinteilige Vorgaben und Nutzungspflichten.
Das Energieeffizienzgesetz ist ein politischer Etikettenschwindel, denn es werden nicht Energieeffizienzziele, sondern in Wahrheit absolute Energieeinsparziele vorgegeben. Es geht allein um die absolute Verringerung des Energieverbrauchs, nicht um eine Verbesserung des Verhältnisses von Output zum eingesetzten Input. Das Energieeffizienzgesetz führt perspektivisch zu einer im Zeitablauf stetig absinkenden Begrenzung des absoluten Energieverbrauchs. Dabei wird zudem nicht unterschieden, ob es sich um fossile Energien oder erneuerbare Energien handelt. Die gesetzlichen Einsparziele für die Endenergien wirken daher wie eine staatliche Begrenzung des Wirtschaftswachstums und führen zu einem Herunterfahren der Produktion im Inland beziehungsweise einer Verlagerung ins Ausland (Deindustrialisierung). Und sehen wir diese Entwicklung in vielen Sektoren nicht bereits in erschreckender Weise?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat mit dem Energieeffizienzgesetz die EU-Vorgaben – zum Teil deutlich – übererfüllt und klimapolitisch-ambitioniertes „Gold-Plating“ betrieben: Das Energieeffizienzgesetz sieht Einsparvorgaben für den gesamtwirtschaftlichen End- und Primärenergieverbrauch vor. Demgegenüber verpflichtet die EU jedes Mitgliedsland nur zu einem „indikativen nationalen Energieeffizienzbetrag“, bei dem zum Beispiel Energieintensität, Pro-Kopf-BIP, erneuerbaren Energien angerechnet werden.
Völlige Überlastung der Unternehmen drohtZur Einführung eines betrieblichen Energiemanagementsystems verpflichtet das Energieeffizienzgesetz alle Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 7,5 GWh, die EU erst ab etwa 23,6
GWh und verschont somit zahlreiche kleinere und mittlere Unternehmen. Die jährlichen Energieeinsparverpflichtungen der „öffentliche Stellen“ bis zum Jahr 2045 betragen 2
Prozent und liegen damit über den EU-Vorgaben.
Um diese ambitionierten Energieeinsparziele zu erreichen, ist ein umfangreicher Monitoring- und Kontrollaufwand bei staatlichen Verwaltungen und bei Unternehmen erforderlich, der unternehmerische Tätigkeit belastet und weiter zurückgedrängt. Zusammen mit anderen gesetzlichen Vorgaben (etwa Lieferkettensorgfaltspflicht und Nachhaltigkeitsberichterstattung) droht eine völlige Überlastung der Unternehmen durch regulatorische Vorgaben. Die existenzbedrohenden Nöte unserer Unternehmen erfahre ich jeden Tag.
Welche Lehren ziehen wir daraus?
- Erstens: Die Alternative zu einem erdrückenden politischen Mikromanagement ist eine marktwirtschaftliche Klimapolitik, die auf den EU-Emissionshandel setzt. Ziel der Klimapolitik ist allein die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Es sollte den Marktteilnehmern überlassen bleiben, ob sie dies durch eine Verbesserung der Energieeffizienz oder einen Mehreinsatz erneuerbarer Energien erreichen.
- Zweitens: Industrielle Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland dürfen nicht durch dirigistische Vorgaben zur Energieeinsparung gefährdet werden. Vielmehr müssen Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und soziale Absicherung miteinander in Einklang gebracht werden.
- Drittens: Dazu ist ein marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen erforderlich, der die geeigneten Anreize für klimaschützendes Verhalten schafft und nicht ideologisch nur auf Verbote setzt. Es geht um eine kosteneffiziente Klimapolitik, die die individuellen Handlungsspielräume von Bürgern und Unternehmen wahrt und technologische Innovationen hervorruft. Nur so werden wir die ambitionierten Klimaziele mit unseren Unternehmen und unter Wahrung unseres Wohlstandes in Deutschland erreichen. Das Energieeffizienzgesetz ist marktwirtschaftsfeindlich, gesamtwirtschaftlich schädlich und gehört daher schleunigst abgeschafft oder zumindest auf die EU-Vorgaben zurückgestutzt.
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Hubert Aiwanger ist bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in der bayerischen Staatsregierung und Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Bayern. Er gehört der Partei der Freien Wähler an. |
Hubert Aiwanger Quelle: StMWi / R. Kerl |