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Quelle: Trans Hyde
Susanne Harmsen
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Dienstag, 03.12.2024, 16:02 Uhr
Wasserstoff
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Ikem fordert rechtlichen Rahmen für den Ammoniaktransport
Ammoniak gilt als kostengünstige Möglichkeit zum Transport von Wasserstoff, beispielsweise per Schiff. Bisher aber gibt es dafür kaum Transportinfrastruktur, bemängelt eine Studie.
Eine Studie des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem) analysierte den bestehenden Rechtsrahmen für den Transport von Ammoniak innerhalb Deutschlands. Ammoniak (NH3) gilt als kostengünstige Möglichkeit zum Transport von Wasserstoff (H2), beispielsweise per Schiff. Da die Transportinfrastruktur bisher unvollständig ist, seien Produktion, Handel, Verschiffung, Vermarktung und Verwendung von Ammoniak noch großen Beschränkungen unterworfen.

Die Studie identifiziert daher Handlungsfelder zur Förderung des Ammoniaktransports. Neben ökonomischen Erwägungen müssten maßgeblich die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werde, so die Autoren. Sie nahmen den nicht leitungsgebundenen Transport per Schiff, Schiene oder Lkw und auch den leitungsgebundenen Transport via Pipeline in den Blick. Die Studie entstand im Rahmen des Wasserstoff-Leitprojekts „TransHyDE“, das vom Bundesforschungsministerium gefördert wird.

Bestehende Regelungen veraltet

Im Vergleich zu Wasserstoff könne Ammoniak einfacher verflüssigt und transportiert werden, weshalb der Stoff als wichtiger Energieträger in einem zukünftigen Energiesystem betrachtet werde, sagt Studienautor Johannes Graetschel: „Bestehende Regelungen für die Transportarten stehen jedoch oftmals in Verbindung mit dem Einsatz von Ammoniak als Düngemittel.“

Für den Transport eines Energieträgers seien die Regelungsregime daher entweder unvollständig oder von einem komplexen Zusammenspiel der internationalen, europäischen und nationalen Ebene geprägt. „Der Gesetzgeber muss dringend tätig werden, um einen zeitnahen Ausbau der Infrastruktur im Sinne der Energiewende zu ermöglichen“, so die Studienautorinnen und der -autor.

Zentrale Erkenntnisse der Untersuchung
  • Es besteht rechtliche Unsicherheit bei der internationalen Klassifizierung und der Vorgaben für tiefgekühlt verflüssigten Ammoniak in Tankschiffen. Der Transport in diesem Zustand ist ausschließlich in Tankschiffen im Binnenverkehr zulässig. Das ist insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen problematisch.
  • Auch der sogenannte Verlagerungsgrundsatz schränkt die Optionen in der Logistikkette ein: Demnach muss Ammoniak grundsätzlich auf dem Eisenbahn- oder Wasserweg befördert werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann auf einen multimodalen Transport oder den Straßenverkehr ausgewichen werden.
  • Die Zulassung von Ammoniakpipelines ist mit langen Verfahrensdauern verbunden. Es fehlt an einer ausreichenden personellen Ausstattung in den Zulassungsbehörden und einer dem Paragraf 43f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) entsprechenden Privilegierung der Änderung bestehender Leitungen. Eine solche Regelung könnte im Falle einer Umrüstung die Notwendigkeit eines langwierigen Planfeststellungsverfahrens vermeiden.
  • Lange Verfahren belasten auch die Möglichkeit der Errichtung von Ammoniakspeichern.
  • Zudem besteht Planungsunsicherheit aufgrund mangelnder Vorgaben für Sicherheitsabstände zu anderen Nutzungen.
Die Studie „Rechtsrahmen für Ammoniaktransportlösungen“ stellt das Ikem auf seiner Internetseite zum Download bereit.