Die Alarmstufe des Notfallplans Gas bleibt auch im Herbst 2024 bestehen, schreibt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung sieht weiterhin Risiken für die Gasversorgung in Deutschland. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Es gebe wenige Gründe, „die am 23. Juni 2022 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgerufene Alarmstufe des Notfallplans Gas wieder aufzuheben“, heißt es darin.
Die Bundesregierung prüfe regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Alarmstufe weiterhin gegeben seien. Ein Zeitpunkt für deren Aufhebung lasse sich nicht benennen, da dies von künftigen Entwicklungen abhängt. Sollte sich die Situation grundlegend ändern, könnte das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe durch eine Erklärung beenden.
In der Stellungnahme heißt es weiter, dass die Gasversorgung in Deutschland trotz der Herausforderungen im Zuge des Ukraine-Kriegs bislang durchgehend sichergestellt werden konnte. Gleichzeitig weist die Regierung darauf hin, dass die Situation auf den Energiemärkten weiterhin angespannt sei. Zwar seien die Gaspreise im Vergleich zu 2022 deutlich gesunken und liegen auf einem ähnlichen Niveau wie vor Beginn des Ukraine-Kriegs, dennoch bleiben sie schwankend und teils unberechenbar.
Engpässe bei der Versorgung nach wie vor möglich
Die Regierung sieht zudem Risiken, die durch den Wegfall des Gastransits durch die Ukraine entstehen könnten. „Mit Beendigung des Ukraine-Transits würden in Mittel- und Osteuropa weitere Gasmengen im europäischen Markt fehlen, die auch Auswirkungen auf die Versorgung in Deutschland haben könnten. Je nach Wetterlage im Winter und der geopolitischen Lage sei eine Unterversorgung nicht auszuschließen“, heißt es. Besonders im anstehenden Winter könnten extreme Wetterlagen oder geopolitische Eskalationen durchaus zu Engpässen führen.
Mit der Ausrufung der Alarmstufe verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele. Einerseits ermöglicht sie dem Staat, bei heftigen Preissteigerungen aktiv in den Markt einzugreifen. Andererseits erleichtert die Alarmstufe den Ausbau von Infrastrukturprojekten zur Sicherung der Gasversorgung. So können beispielsweise Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Projekten, die Ersatzkapazitäten schaffen sollen, unter bestimmten Voraussetzungen schneller abgewickelt werden.
Trotz der guten Speicherstände, die derzeit über den gesetzlichen Anforderungen liegen, und einer scheinbar entspannten Versorgungslage, bleibe die Alarmstufe bestehen. Die Regierung prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für ihre Aufhebung erfüllt sind. Ein konkreter Zeitpunkt hierfür lässt sich jedoch nicht benennen, da die Entscheidung von verschiedenen Faktoren abhängig ist, darunter auch von den Vorgaben des europäischen Notfallplans für die Gasversorgung.