Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung über Balkonkraftwerke und E-Ladesäulen an Tankstellen abgestimmt.
Der Bundesrat hat am 27. September der erleichterten Installation von Steckersolaranlagen zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung zählen diese PV-Anlagen, besser bekannt als Balkonkraftwerke, zu den sogenannten privilegierten Vorhaben, teilte die Bundesratverwaltung mit. „Eigentümergemeinschaften können den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.“
Mieterinnen und Mieter haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis zur Installation einer Steckersolaranlage. Eine Zustimmung zu erhalten, habe sich oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Früher konnte eine Hausgemeinschaft oder der Vermieter das verhindern. Mit der neuen Regelung darf eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) oder ein Vermieter die Installation nur noch aus „wichtigen Gründen ablehnen“.
Das Gesetz orientiert sich an anderen baulichen Veränderungen, für die Mieter schon bisher privilegiert waren. Dazu zählen Maßnahmen, die behinderten Menschen den Alltag erleichtern oder die dem Laden von E-Autos, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss ans Telekommunikationsnetz dienen. Analog gilt dies nun für die Erlaubnis zur Installation einer Balkon-PV-Anlage.
Einer anderen Sache, dem der Bundesrat zustimmt, war der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“. Betreiber, die bei mindestens 200 Tankstellen über die Preishoheit verfügen, werden verpflichtet, vom 1. Januar 2028 an „mindestens einen öffentlich zugänglichen E-Schnellladepunkt errichten.“ Sofern eine Tankstelle dieser Verpflichtung nicht nachkommt, „können Bußgelder verhängt werden“.