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Stefan Sagmeister
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Donnerstag, 24.11.2022, 16:19 Uhr
Recht
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Lichtblick prüft Klage gegen Übergewinnsteuer
Das Energieunternehmen Lichtblick hat ein Gutachten zum Gesetzentwurf für den geplanten Erlösdeckel für Stromerzeuger in Auftrag gegeben.
Die Kanzlei Raue hat im Auftrag des Hamburger Energieunternehmens Lichtblick ein Gutachten zum geplanten Erlösdeckel für Stromerzeuger erstellt. Das Ergebnis: „Der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Erlösobergrenze im deutschen Strommarkt umgesetzt werden soll, verstößt gegen EU-Recht und verletzt die Eigentumsgarantie“, teilte Lichtblick mit.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitete Formulierungshilfe für ein Strompreisbremsengesetz soll die Europäische Notfallverordnung (NotfallVO) in nationales Recht umsetzen. Die Politik will damit die Übergewinne der Stromerzeuger aufgrund der sehr hohen Strompreise abschöpfen und an die Verbraucher in Form des Strompreisdeckels weitergeben. 

Das Gutachten nimmt vor allem Anstoß an, dass die Regierung bei der Umsetzung „fiktive Erlöse“ für die Abschöpfung der Übergewinne der Stromerzeuger heranziehen will. „Eine Abschöpfung fiktiver Erlöse sei nach der EU-NotfallVO unzulässig“, so Lichtblick. Diese lasse nur die Abschöpfung realisierter Erlöse zu.

Zu Problemen könne dieser Mechanismus führen, wenn die Übergewinne nach dem Spotmarktpreis berechnet würden und nicht nach dem tatsächlichen Preis für die Lieferungen. Als Beispiel wird der PPA-Markt angeführt. Die dort vereinbarten Preise für langfristige Stromlieferungen unterschieden sich oftmals fundamental von denen am kurzfristigen Spotmarkt.

Eine von der Beratungsgesellschaft Enervis für Lichtblick erstellten Analyse zeige darüber hinaus, dass die Erlösobergrenze auch Solarprojekte gefährdet, die sich über PPA finanziert haben.

Lichtblick, das zum niederländischen Unternehmen Eneco gehört, prüft nun, ob es in Luxemburg und Karlsruhe gegen den Erlösdeckel für die Stromerzeuger klagt.