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Tom Weingärtner
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Donnerstag, 24.11.2022, 14:35 Uhr
Recht
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Verteilnetzbetreiber haften für Spannungsschäden
Die Betreiber von Verteilnetzen für Strom haften für Schäden, die bei Ihren Kunden durch Spannungsschwankungen verursacht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage des Unternehmens Cafpi gegen den französischen Verteilnetzbetreiber Enedis auf Schadenersatz. Cafpi machte geltend, dass Überspannungen im Netz von Enedis zu Störungen an bestimmten elektrischen Geräten geführt hätten. Das Verfahren landete vor dem französischen Kassationsgericht, das von den Richtern in Luxemburg wissen wollte, ob Enedis im Sinne der Richtlinie über die Produkthaftung als „Hersteller“ zu betrachten sei, wenn der Verteilnetzbetreiber die Spannungsebene des Stroms ändert, um ihn an die Endkunden zu verteilen.

Die Frage hat der Europäische Gerichtshof jetzt mit einem klaren „Ja“ beantwortet. Es sei zwar denkbar, dass mehrere Unternehmen als „Hersteller“ eingestuft würden, die gesamtschuldnerisch für das Endprodukt haften. Der Schutz der Verbraucher erfordere aber, dass alle am Produktionsprozess Beteiligten haften, wenn das Endprodukt fehlerhaft sei. Er könne diesen Anspruch gegen jeden beliebigen Beteiligten geltend machen. Der Verbraucher könne den von EDF erzeugten Hochspannungsstrom jedoch nicht nutzen.

Der Verteilnetzbetreiber, der die Spannungsebene verändere, um den Endkunden beliefern zu können, liefere daher nicht lediglich ein Produkt, sondern sei am Herstellungsprozess beteiligt, indem er ein Merkmal dieses Produktes, die Spannung, ändere. Denn nur in diesem „gebrauchsfertigen Zustand“ könne das Endprodukt am Markt angeboten werden. Ein Verteilnetzbetreiber, der die Spannungsebne ändere, sei deswegen als „Hersteller im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie anzusehen“.