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Susanne Harmsen
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Dienstag, 04.10.2022, 16:01 Uhr
Schleswig-Holstein
E&M News
Landesregierung spannt 250 Mio. Euro Schutzschirm für Stadtwerke
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Stadtwerke bei Liquiditätsengpässen. Ab sofort können kommunale Energieversorger staatliche Garantien zur Überbrückung beantragen.
Die Landesregierung in Kiel reagiert mit einem 250 Mio. Euro Schutzschirm auf Verwerfungen an den europäischen Energiemärkten. Durch das Ausbleiben von Gaslieferungen im Zuge der russischen Aggression auf die Ukraine ist es zu einem erheblichen Anstieg der Marktpreise für Erdgas gekommen. Die dramatische Verteuerung hat zunehmend Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern.

Diese müssen zur Erfüllung ihrer Lieferpflichten gegenüber Kundinnen und Kunden Gas zu Konditionen nachkaufen, die teilweise das sechsfache der herkömmlichen Handelspreise betragen. Um Liquiditätsengpässe zu überwinden, stellt Schleswig-Holstein daher staatliche Garantien zur Verfügung. Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) kommentierte: „Das Land stemmt sich mit aller Macht gegen Putins Energiekrieg“.

„Wir stützen unsere Stadtwerke und sorgen dafür, dass im Winter Gas fließt und die Preise stabil bleiben – wenn auch auf einem immer noch viel zu hohen Niveau“, sagte Goldschmidt weiter. Zur Gesamtstrategie gehöre außerdem der Bau eines Flüssiggasterminals in Brunsbüttel, um eine Diversifizierung der Gasimporte zu ermöglichen. Ein Brennstoffwechsel für Industrieunternehmen und die Förderung privater Energiewendeaktivitäten sowie Energieeinsparmaßnahmen ergänzten die Maßnahmen des Landes.

Details zum Schutzschirm

Das Gesamtvolumen des Schutzschirms beträgt 250 Mio. Euro, Antragsstellungen sind ab sofort möglich. Pro Stadtwerk ist ein Stabilisierungsvolumen von mindestens 500.000 Euro vorgesehen, der Höchstbetrag liegt bei 20 Mio. Euro pro Antragsteller. Antragsberechtigt sind Stadtwerke mit Sitz in Schleswig-Holstein. Darunter fallen unabhängig von der Gesellschafterstruktur auch Gemeindewerke, Zweckverbände und weitere Versorgungsverbände.

Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Garantieleistung ist, dass der Antragssteller glaubhaft darlegt, dass er aufgrund der aktuellen Krise auf dem Gasmarkt von einem Liquiditätsrisiko betroffen ist. Gewährleister der staatlichen Absicherung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dabei übernimmt sie die Bürgschaft für liquiditätssichernde Kredite der Hausbank des Antragsstellers bis zu einem Anteil von 50 % des Gesamtkreditvolumens.

Landesbank sichert Garantien ab

Die Laufzeit der durch die IB.SH abgesicherten Finanzgarantien beträgt zwei Jahre. „Es gilt, die wirtschaftlichen Folgen des grausamen Kriegs in der Ukraine auch hier bei uns im Land zu mildern. Wir wollen die Stadtwerke in die Lage versetzen, ihre Versorgungsaufgaben für die Menschen in Schleswig-Holstein in dieser Sondersituation aufrecht erhalten zu können“, sagte Erk Westermann-Lammers, Vorsitzender des Vorstandes der IB.SH.

Das Land Schleswig-Holstein sichert die IB.SH mit der Landesrückbürgschaft ab. Im Rahmen der weiteren Gespräche zwischen dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur sowie der IB.SH wird die genaue Ausgestaltung dieser Rückbürgschaft konkretisiert. Der Stadtwerkeschutzschirm ist Teil des 8-Punkte-Entlastungspaket im Rahmen des Energie-Spitzengespräch vom 6. September. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das einen Schutzschirm für Stadtwerke auf den Weg bringt.

Auf dem Energieministertreffen am 15. September in Hannover hatten Bund und Länder außerdem beschlossen, dass die Bundesregierung eigene Schutzmechanismen und notwendige Gesetzesänderungen zur Rettung von Stadtwerken und kommunalen Versorgern prüft.

Lob von der Kommunalwirtschaft

Der stellvertretende Landesgruppenvorsitzende des Verbandes kommunaler Unternehmen, Michael Böddeker, lobte die Entscheidung als ein klares Bekenntnis für die Stadtwerke im Land. Die Landesregierung habe die entscheidende Rolle der Stadtwerke für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Schleswig-Holstein erkannt. „Die Absicherung von Darlehen und Zahlungsgarantien ist zum jetzigen Zeitpunkt das richtige Zeichen“, sagte er.

Ein ähnlich klares Signal erwarte man nun von der Bundesebene, bekräftigte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit Blick auf die Gespräche der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 4. Oktober in Berlin.