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Volker Stephan
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Donnerstag, 08.09.2022, 14:04 Uhr
Contracting
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Umsatzsteuer-Rabatt auf Gas "verfassungswidrig und unsozial"
Bei den geplanten 7 Prozent auf Gaslieferungen drängt der Contracting-Verband Vedec darauf, „massive Ungerechtigkeiten“ im Wärmemarkt zu vermeiden. Der Entwurf sei verfassungswidrig.
Harsche Kritik an der vom Bundesfinanzministerium geplanten Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen: Auch der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec) hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig und sozial ungerecht.

Ein Dorn im Auge ist dem Contracting-Verband, dass die auf 7 % reduzierte Steuer nicht für Lösungen gilt, bei denen ein Contractor, Energiedienstleister oder Stadtwerk im Auftrag die Wärme auf Erdgasbasis liefert. Hier sind unverändert 19 % Umsatzsteuer vorgesehen. „Damit werden rund 20 bis 25 Prozent der Wohnungen in Deutschland, die mit hocheffizient erzeugter Wärme aus Erdgas versorgt werden, deutlich benachteiligt“, so Vedecs Politikreferent Volker Schmees in einer Mitteilung.

Bereits der Nürnberger Energieversorger N-Ergie hatte gefordert, die Pläne der Ampelkoalition aus dem dritten Entlastungspaket zu überarbeiten und auf die Fernwärme auszudehnen. Als Ausgleich für die Gasumlagen sollen laut Bundesregierung vom 1. Oktober an auf Gaslieferungen nur noch 7 % Umsatzsteuer anfallen.

Der Vedec verlangt von Berlin einen veränderten Gesetzentwurf, der eine entlastende Wirkung für den gesamten gasbasierten Wärmemarkt erreicht. Den Vorwurf, dass der vorliegende Entwurf der Verfassung widerspricht, begründet der Verband damit, dass der Gesetzgeber „eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt“, ohne dass eine ungleiche Behandlung angezeigt wäre.

Daher sei es am „einfachsten und schlüssigsten“, die Lieferung von Erdgas genau so zu besteuern wie die den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas besteht. Damit würden alle Gruppen gleichgestellt: Eigentümer, Vermieter und Verbraucher, die eine Erdgasheizung selbst betreiben oder nutzen – sowie Vermieter, die für die Wärmelieferung ihrer Immobilien einen Dienstleister beauftragt haben.