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Klaus Fischer
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Donnerstag, 08.09.2022, 10:43 Uhr
Österreich
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OMV: Ex-Generaldirektor Rainer Seele wird nachträglich entlastet
Der frühere OMV-Chef Seele ist aus dem Schneider. Eine Sonderprüfung des Aufsichtsrats erkannte keine rechtsrelevanten Pflichtverletzungen. Schadenersatzklagen bleiben aus.
Der österreichische Öl-, Erdgas- und Chemiekonzern OMV wird seinem ehemaligen Generaldirektor Rainer Seele bei der Hauptversammmlung 2023 die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 erteilen. Von Schadenersatzklagen gegen Seele will das Unternehmen absehen. Das berichtete der Vorsitzende des Aufsichtsrates der OMV, Mark Garrett, nach dessen Sitzung am 7. September.

Bei der Hauptsammlung am 3. Juni war Seele bekanntlich die Entlastung verweigert worden. Schon im Mai hatte der Aufsichtsrat eine Sonderprüfung von Seeles Amtsführung durch die deutsche Anwaltskanzlei Gleiss Lutz und die österreichische Kanzlei HBA veranlasst. Mit dieser sollten „mögliche Pflichtverletzungen und daraus resultierende mögliche Schadenersatzansprüche“ untersucht werden.

Dabei ging es um den Abschluss einer Nebenvereinbarung mit dem vormaligen Leiter des Bereichs „Internal Audits und Compliance“, um einen Sponsoringvertrag mit dem russischen Fußballverein Zenit St. Petersburg, dem ein enges Verhältnis zu Russlands Präsidenten Wladimir Putin nachgesagt wird, sowie um die vorzeitige Verlängerung und Änderung der Gaslieferverträge mit Gazprom im Jahr 2018.
 
Sonderprüfung abgeschlossen: Für Schadenersatzansprüche gegen den vormaligen OMV-Generaldirektor Rainer Seele sieht der Aufsichtsrat keine Grundlage
Quelle: OMV

Seele "nachlässig" in Compliance - OMV "verschärft" Regeln

Die Ergebnisse der Sonderprüfung wurden dem Aufsichtsrat am 7. September vorgestellt. Laut Mitteilung der OMV zeigte sich, dass Seele bei den Gaslieferverträgen „im Rahmen seiner Ermächtigungen“ gehandelt habe. Auch hinsichtlich des Sponsorings für Zenit St. Petersburg und der Sondervereinbarung mit dem Compliance-Chef waren ihm offenbar keine rechtlich relevanten Verfehlungen nachzuweisen. Für Schadenersatzansprüche gebe es daher keine Grundlage.

Garrett zufolge zeigte die Prüfung „aber auch einen nachlässigen Umgang des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in der Auslegung der strengen Compliance- und Verhaltensregeln der OMV, die der Aufsichtsrat der OMV nicht duldet“. Daher sei die Prüfung „richtig und wichtig“ gewesen. Ferner habe die OMV ihre „internen Regeln dahingehend verschärft, dass strategisch bedeutsame Verträge eine formale Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern“.