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Susanne Harmsen
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Freitag, 14.01.2022, 12:49 Uhr
Regulierung
E&M News
Beschwerden über illegale Werbeanrufe erreichen Höchststand
Werbeanrufe haben in Deutschland laut Bundesnetzagentur einen neuen Höchststand an Beschwerden verursacht. Ein großer Anteil davon waren unerwünschte Anrufe für Energieverträge.
Wegen unerlaubter Telefonwerbung gingen bei der Bundesnetzagentur im Jahr 2021 fast 80.000 Beschwerden ein. Das waren 26 % mehr als im Vorjahr, teilte die Bonner Behörde mit. Bei den unerwünschten Anrufen ging es um Versicherungen, Finanzprodukte und vielfach auch Energieverträge. Telefonwerbung ist allerdings nur erlaubt, wenn die Verbraucher vorher eingewilligt haben. Die Nummer des Anrufers muss dabei übermittelt werden.

Die Bundesnetzagentur geht den Beschwerden nach und verhängt gegebenenfalls Bußgelder. Im vergangenen Jahr wurden den Firmen insgesamt 1,435 Mio. Euro auferlegt, das waren 84.000 Euro mehr als 2020. Künftig könnten die Werbefirmen noch stärker als bisher zur Kasse gebeten werden, da sich der Bußgeldrahmen im Dezember 2021 im Falle unterdrückter Rufnummern von zuvor maximal 10.000 Euro auf nun 300.000 Euro erhöht hat, warnt die Behörde.

Dubiose Energiedienstleister am Telefon

Anrufe ohne Nummer im Display kamen im vergangenen Jahr besonders häufig vor, daher die Erhöhung der Geldbußen stärker gegengesteuert. Auffällig sei zudem, dass manche Werbetreibende wechselnde Rufnummern verwendet haben. Der Präsident der Behörde, Jochen Homann betonte, dass die Täter auch dieses Jahr verfolgt würden: „Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben.“ Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer seien inakzeptabel, sagte Homann.

Vielfach versprächen "Energieagenturen" preiswertere Produkte bei der Strom-, Gas- oder Wärmeversorgung. Allerdings habe der Angerufene keine Chance, die Angebote zu vergleichen oder in den Einzelheiten zu prüfen, da er sich auf das Wort des Anrufenden verlassen muss. Stimmt er oder sie zu, kommt möglichweise ein ungünstigerer Vertrag zustande, als vom bisherigen Anbieter.

Verbraucher können bei Verfolgung helfen

Bei einer anderen Art von unerwünschten Kontaktaufnahmen hatte die Bundesnetzagentur ebenfalls eine steigende Zahl von Beschwerden registriert. Hierbei ging es im vergangenen Jahr zum Beispiel um Fax-Werbung für Corona-Tests und für Masken sowie um Betrugs-SMS mit der „Smishing“-Masche, bei der Verbraucher verleitet werden sollen, auf einen Link zu klicken und sich dann unwissentlich Schadsoftware herunterzuladen. „Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen“, versprach der Präsident.

Wer als Verbraucherin oder Verbraucher Werbeanrufe erhält, ohne dass hierfür eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich, erinnert die Behörde.

Eine Meldung über unerwünschte Werbeanrufe ist auf der Website der Bundesnetzagentur möglich.