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Peter Koller
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Montag, 15.03.2021, 11:33 Uhr
Wärme
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Jetzt Zuschüsse auch für Ü30-Kessel möglich
Auch wenn die gesetzliche Austauschfrist von 30 Jahren für den Heizungstausch überschritten ist, gibt es jetzt Fördermittel für eine neue Heizung.
Heizkessel müssen laut Gebäudeenergiegesetz nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wenn Hauseigentümer diese Frist bislang überschritten, blieben ihnen beim Einbau einer neuen Heizung Bundesfördermittel verwehrt. Seit diesem Jahr ist das anders: Zuschüsse des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sind nun auch für austauschpflichtige Ü30-Kessel möglich.

Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm "Zukunft Altbau" hin. Die Förderbedingung habe sich mit der Einführung der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" am 1. Januar 2021 geändert. Der Tausch der alten Heizung gegen ein klimafreundlicheres Modell wird mit 20 bis 50 % bezuschusst. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab. 

Rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland dürften älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. In diesem Jahr müssen alle vor 1991 eingebauten Heizungen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 kW. Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben.