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Klimaschutz & Emissionshandel
Termin der Firma co2ncept plus
Online-Seminar „Update Emissionshandel – ETS 1, ETS 2, nEHS und Abfall“
21.05.2025 bis 21.05.2025
Online-Seminar

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10:00 bis ca. 12:30 Uhr

Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Emissionshandel mit Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Kai Kellner (Deutsche Emissionshandelsstelle), sowie Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH)

Informationen zur Veranstaltung

Mit der Einführung des EU-Brennstoffemissionshandels (ETS 2), der anstehenden „Preiskorridorphase“ im nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) und den erstmaligen Überwachungs- und Berichtspflichten für Siedlungsabfallverbrennungsanlagen im EU-Emissionshandel (ETS 1) steht der Emissionshandel vor umfassenden Veränderungen. 

Generell stellt sich für viele Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen die Frage, unter welchem Handelssystem sie künftig reguliert werden. Zusätzlich sorgen die Überarbeitungen zentraler Regelwerke wie die des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG), der Anpassungsverordnung für die kostenfreie Zuteilung (ALC) und der Prüfungs- und Akkreditierungsverordnung (AVR) für neue Anforderungen und Handlungsbedarfe.
Unsere Experten erläutern praxisnah die neuesten Entwicklungen und zeigen auf, welche Auswirkungen diese auf Unternehmen haben

Programm und Referenten

TOP 1: Regulatorische Neuerungen in puncto ETS 1, ETS 2 und nEHS: TEHG-Novelle, Überarbeitung der AVR & Co.
Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Rechtsanwalt, Partner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg

TOP 2: Vollzugsverfahren für die Emissionsgenehmigung und die Überwachungspläne im ETS 2
Kai Kellner, DEHSt - Deutsche Emissionshandelsstelle, Berlin

TOP 3: Abfallsektor – Welche Anlage fällt unter welches System? Was ist bis wann zu tun?
Thomas Mühlpointner, FutureCamp Climate GmbH, München

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier

Zentrale Fragestellungen

ETS 1:
•    Zentrale Anpassungen für stationäre Anlagen durch die TEHG-Novelle (Fokus: Anwendungsbereich)
•    Status Quo des Zuteilungsverfahrens für die 2. Zuteilungsperiode (ZP)
•    Änderung der ALC – Was ändert sich bei der dynamischen Anpassung der Zuteilung?
•    Aktualisierung der AVR – Verifizierung von Klimaneutralitätsplänen, weitergeleitetes / dauerhaft gebundenes CO2 & Co. 
ETS 2 & nationale Umsetzung:
•    Aktuelle Diskussionen auf EU-Ebene (z. B. Preissteuerung)
•    Geplanter Übergang vom nEHS zum ETS 2
•    Vorhaben der neuen Bundesregierung in puncto nationale Umsetzung des ETS 2
(z. B. Nicht-Opt-In Landwirtschaft)
•    Pflichten und Fristen in der Berichtsphase 2024 bis 2026 – Was ist bis wann zu tun?
•    FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan” – Was gilt es zu beachten?
•    Ausblick: Berichterstattung über historische Emissionen 2024
Nationaler Brennstoffemissionshandel: 
Ausblick auf die Novelle der BEHV und die neue Auktions-Verordnung
Abfallsektor im Emissionshandel:
•    Welche Abfallverbrennungsanlagen werden ab wann unter welchem System reguliert? Welche Eigenschaften, Schwellen- und Grenzwerte sind entscheidend?
•    Pflichten und Fristen für Siedlungsabfallverbrennungsanlagen im ETS 1: Was gilt es bei der Einreichung des „3-in-1-Überwachungsplans“ zu beachten? Wie kann der „3-in-1-Emissionsbericht“ vorbereitet werden? 
•    Verbleib des Abfallsektors im nEHS? Wie geht es weiter?


Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite

oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

UNTERNEHMENSPROFIL
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Energiewirtschaft
co2ncept plus

Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Fon: +49 89 55 178-445

Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.

Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.

Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.

In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.

☑️ Umsetzung des Green Deals 
☑️ Europäischer Emissionshandel 
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co. 
☑️ Klimaneutralität im Betrieb 
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing

Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.

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