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Klimaschutz & Emissionshandel
Termin der Firma co2ncept plus
Omnibuspaket: Angestrebte Änderungen der CSRD, Taxonomie, CSDDD & des CBAM
08.04.2025 bis 08.04.2025
Online-Seminar

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10:00 bis 12.30 Uhr

Überblick über die konkreten Änderungsvorschläge der EU-Kommission mit Dr. Thomas Schmotz (DRSC), Uwe Erling LLM (Pohlmann & Company) sowie Richard J. Albert (EY Tax GmbH)

Informationen zur Veranstaltung

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ein umfassendes „Omnibus-Paket“ zum Thema Nachhaltigkeitsregulierung vorgelegt. Dieses schlägt eine Reihe von Änderungen vor, die die EU-CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), die EU-Taxonomie, die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) sowie das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) betreffen.

Mit unserem Online-Seminar möchten wir Ihnen einen Überblick über die konkreten Änderungsvorschläge vermitteln und gemeinsam mit Ihnen diskutieren, was diese für Ihr Unternehmen bedeuten.

Programm und Referenten

TOP 1: Geplante Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) & Taxonomie 
Dr. Thomas Schmotz, technischer Direktor, 
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), Berlin

TOP 2: Anvisierte Änderungen an der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) 
Uwe Erling LLM, Partner, 
Pohlmann & Company – GmbH & Co. KG, München

TOP 3: Angestrebte Änderungen am Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) 
Richard J. Albert, Partner, 
EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Leipzig

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier

Zentrale Fragestellungen

CSRD-Berichtspflichten & Taxonomie-Berichterstattung:
•    Inwieweit sollen die Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht angepasst werden?
•    Für welche Unternehmen soll sich die Erstanwendung der CSDR zeitlich verschieben? Wer soll ab wann berichtspflichtig sein?
•    Welche Vereinfachungen sind bei der Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette geplant? Wo soll das neue sog. „Value Chain Cap“ liegen?
•    Welche Anpassungen sind an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anvisiert?
•    Was hat es mit dem geplanten delegierten Rechtsakt für einen freiwilligen Berichtsstandard auf sich?
•    Für welche Unternehmen soll die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie in welcher Form flexibilisiert werden?
•    Welche Vereinfachungen sind bei der Taxonomie in puncto Wesentlichkeit, DNSH-Kriterien, OpEx-Angaben, Meldebögen & Co. geplant?

Berichtspflichten der CSDDD:
•    Für welche Unternehmen soll sich die Erstanwendung der CSDDD zeitlich verschieben?
•    Auf welche Lieferanten und Informationen soll die Sorgfaltspflichtenprüfung künftig begrenzt werden?
•    Welche Erleichterungen sind mit Blick auf den Transitionsplan anvisiert?
•    Was soll sich in puncto Haftung und Sanktionen ändern?

CBAM:
•    Wie hoch soll der neue De-Minimis-Schwellenwert für das Greifen der CBAM-Pflichten sein?
•    Welche Änderungen sind bei den vom CBAM erfassten Produkten und Emissionen und den Abgabefristen für CBAM-Erklärung und -Zertifikate geplant?
•    Welche Vereinfachungen sind in puncto Emissionsberechnung und Verifizierung anvisiert?
•    Was soll sich in puncto Versteigerungen, Vorhalten und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten sowie Sanktionen ändern?
•    Welche Neuerungen könnte der CBAM-Review im zweiten Halbjahr 2025 mit sich bringen?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite  oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

UNTERNEHMENSPROFIL
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Energiewirtschaft
co2ncept plus

Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Fon: +49 89 55 178-445

Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.

Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.

Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.

In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.

☑️ Umsetzung des Green Deals 
☑️ Europäischer Emissionshandel 
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co. 
☑️ Klimaneutralität im Betrieb 
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing

Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.

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