10:00 bis 12:15 Uhr
Vorgaben der beiden Regularien und praktische Tipps für deren Umsetzung mit Dr. Martin Rothermel (Taylor Wessing), Uwe Erling LLM (Pohlmann & Company ) sowie Andreas Feiner (PwC Deutschland).
Informationen zur Veranstaltung
Die EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt und Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette zu ermitteln und zu adressieren. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sieht besondere Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, die mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz, Soja, Ölpalmen und Rindern sowie daraus hergestellten Erzeugnissen handeln.
Beide Regularien bringen umfassende Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Ziel unserer Veranstaltung ist, die Vorgaben der CSDDD und der EUDR zu vertiefen und Ihnen praktische Tipps für deren Umsetzung an die Hand zu geben.
Programm und Referenten
TOP 1: Vorgaben der EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) verstehen und vorbereiten
Dr. Martin Rothermel, Partner,
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
TOP 2: Sorgfaltspflichten der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Uwe Erling LLM, Partner,
Pohlmann & Company – Rechtsanwälte PartG mbB, München
TOP 3: Praxistipps für die Umsetzung der EUDR
Andreas Feiner, Partner im Bereich Nachhaltigkeitsberatung,
PwC Deutschland, Frankfurt am Main
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier
Zentrale Fragestellungen
• Welche Unternehmen fallen ab wann unter die Vorgaben der CSDDD? Welche werden indirekt betroffen sein? Wie ist die Lieferkette definiert?
• Welche (Umwelt-)Themen deckt die CSDDD ab? Welche Sorgfaltspflichten sind bis wann zu erfüllen? Welche To Dos ergeben sich hierdurch für Unternehmen? Was ist bis wann zu tun?
• Inwieweit wird die Unternehmensleitung in die Pflicht genommen? Welche Kriterien muss der geforderte Plan zur Kompatibilität mit dem 1,5 Grad-Ziel erfüllen? Welche Sanktionen und Haftungsrisiken drohen bei Pflichtverletzungen?
• Inwieweit ist bei der nationalen Umsetzung der CSDDD das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachzuschärfen?
• Welche Unternehmen und Akteure sind von der EUDR betroffen? Welche Rohstoffe & Folgeerzeugnisse werden erfasst? Wie ist Entwaldung definiert?
• Welche Sorgfaltspflichten sind nach der EUDR zu erfüllen? Welche Rolle spielen die Länder-Risikokategorien?
• Was muss die Sorgfaltserklärung enthalten? Wie funktioniert das Informationssystem, über das die Sorgfaltserklärungen zu registrieren sind?
• Wie kann bei der Informationssammlung sowie der Risikobewertung und -minderung vorgegangen werden? Wie kann die Zusammenarbeit mit den Lieferanten optimiert werden?
• Welche Hilfestellungen gibt es von Behördenseite zur EUDR? Welche Softwarelösungen und Tools können bei der Erfüllung der Pflichten unterstützen?
• Welche Stichtage und Fristen gilt es zu beachten? Was gilt für kleinere Marktteilnehmer? Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?
• Wie wirken EUDR, CSDDD und LkSG zusammen? Welche Ausweitungen der EUDR sind denkbar?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite
oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!
Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
Fon: +49 89 55 178-445
Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.
Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.
Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.
In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.
☑️ Umsetzung des Green Deals
☑️ Europäischer Emissionshandel
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co.
☑️ Klimaneutralität im Betrieb
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing
Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.