10:00 bis 12:15 Uhr
Überblick über die zentralen Neuerungen im Energiebereich mit Lena Ziska (Ziska & Talhof), Jacqueline Anni Rothkopf (RITTER GENT COLLEGEN ) sowie Dr. Christian Hampel (BDO Legal)
Informationen zur Veranstaltung
Bis Ende des Jahres soll die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sowie des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in Kraft treten. Es werden sich u. a. die Schwellenwerte ändern, ab denen die Pflichten der beiden Gesetze für Unternehmen greifen. Im EDL-G ist eine Ausweitung der Anforderungen an die Energieaudits geplant. Zudem sollen auch hier künftig Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen erstellt werden. Im EnEfG betreffen die Änderungen u. a. die Abwärmemeldepflichten.
Die Bundesnetzagentur hat Ende Juli 2024 ein Eckpunktepapier für die Weiterentwicklung der Netzentgelte für Industriekunden vorgelegt. Geplant ist u. a. der Ersatz der sog. „Bandlastprivilegierung“ durch ein neues systemdienliches Sondernetzentgelt.
Mit unserem Online-Seminar möchten wir Sie zu den wichtigsten Neuerungen im Energiebereich briefen.
Programm und Referenten
TOP 1: Novelle von Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Wichtigste Neuerungen
Lena Ziska, Rechtsanwältin, Partnerin,
Ziska & Talhof Rechtsanwälte PartG mbB, Hannover
TOP 2: Meldepflichten zur Abwärme – Was ist bis wann zu tun?
Jacqueline Anni Rothkopf, Rechtsanwältin,
RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB, Hannover
TOP 3: Weiterentwicklung der Netzentgelte für die Industrie
Dr. Christian Hampel, Partner, Rechtsanwalt,
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier
Zentrale Fragestellungen
• Was sind die wichtigsten Neuerungen der EDL-G-Novelle? Welcher Schwellenwert greift künftig für die Energieauditpflicht? Was fließt in den hierfür relevanten Gesamtendenergieverbrauch ein?
• Inwieweit steigen die inhaltlichen Anforderungen des EDL-G an die Audits? Was hat es mit der Pflicht zur Erstellung von Umsetzungsplänen auf sich? Welche Anforderungen müssen die Auditoren künftig erfüllen?
• Was bringt die Novelle des EnEfG mit sich? Inwieweit ändern sich hier die Schwellenwerte für die Pflichten nach § 9 EnEfG? Welche Neuerungen gilt es mit Blick auf die geforderten Umsetzungspläne zu beachten (Frist, Prüfung und Aktualisierung der Pläne)?
• Bis wann sind die Daten für die Abwärme-Plattform in welcher Form zu übermitteln? Was sind die wichtigsten Begriffsdefinitionen in puncto Abwärme?
• Wo liegen die neu eingeführten Bagatellschwellen für „unwesentliche“ Abwärmequellen, die von der Meldepflicht für die Abwärme-Plattform ausgenommen sind? Wann und in welcher Form sind Schätzungen und Modellierungen erlaubt?
• Wie gestalten sich die Vorgaben zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme? Wie wird die Erfüllung der Vorgaben in puncto Abwärme geprüft? Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
• Warum und in welcher Form wird eine Reform der Netzentgelte für die Industrie angestrebt? Wie könnten die Übergangsregelungen aussehen?
• Wie soll das geplante systemdienliche Sondernetzentgelt für Industrie- und Gewerbekunden funktionieren? Welche Überlegungen gibt es zu regionalen Ausnahmen?
• Wie funktioniert der Ausgleichsmechanismus zur Verteilung der Mehrkosten der Netze aus der Integration von Erneuerbaren Energien-Anlagen? Wie stark steigt die §19-Umlage?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite
oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!
Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
Fon: +49 89 55 178-445
Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.
Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.
Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.
In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.
☑️ Umsetzung des Green Deals
☑️ Europäischer Emissionshandel
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co.
☑️ Klimaneutralität im Betrieb
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing
Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.