10:00 bis 12:45 Uhr
Briefing zu EnEfG, ISO 50001, EMAS, ValERI & Co. mit Dr. Christian Hampel (BDO Legal), Jochen Buser (GUTCert), Dr. Nathanael Harfst (Berater und Dozent für Controlling, Energie- und Klimamanagement).
Informationen zur Veranstaltung
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems innerhalb von 20 Monaten. Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen Umsetzungspläne für alle wirtschaftlichen Energieeinsparmaßnahmen ausarbeiten und bestimmte Vorgaben zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme erfüllen. Auch Betreiber von Rechenzentren haben kurzfristig eine Reihe neuer Pflichten umzusetzen.
Mit unserem Online-Seminar möchten wir Ihnen einen Überblick über die Pflichten und Fristen des EnEfG geben. Ferner erhalten Sie Tipps für die geforderte Einführung eines Managementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS sowie für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energiemaßnahmen nach der DIN EN 17463 (ValERI).
Programm und Referenten
TOP 1: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Pflichten und Fristen im Überblick
Dr. Christian Hampel, Rechtsanwalt, Partner,
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
TOP 2: DIN EN ISO 50001 vs. EMAS – Was passt zu wem?
Jochen Buser, GUT Certifizierungsgesellschaft für
Managementsysteme mbH, Berlin
TOP 3: Planung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen – Wirtschaftlichkeitsbewertung nach der DIN EN 17463
Dr. Nathanael Harfst, Berater und Dozent
für Controlling, Energie- und Klimamanagement, Neusäß
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier
Zentrale Fragestellungen
• Welche Pflichten und Anforderungen bringt das EnEfG? Welche Fristen sind zu beachten? Wie spielt das EnEfG mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zusammen?
• Welche Unternehmen müssen bis wann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen?
• Wo liegen die zentralen Unterschiede zwischen den beiden zulässigen Systemen – der DIN EN ISO 50001 und EMAS? Welches System passt zu wem? Mit welchen Vor- und Nachteilen sind die jeweiligen Systeme verbunden?
• Wie ist bei der Implementierung der Systeme vorzugehen? Welche zusätzlichen Mindestanforderungen sind nach dem EnEfG im Zusammenhang mit den Systemen zu erfüllen (z. B. Erfassung bestimmter Energiedaten oder Bewertung möglicher Abwärme-bezogener Maßnahmen).
• Welche Maßnahmen müssen die geforderten Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energiemaßnahmen umfassen? In welcher Form und bis wann sind die Pläne zu veröffentlichen?
• Wie kann bei der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vorgegangen werden? Wie erfolgt die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen nach der DIN EN 17463 (ValERI), die nach dem EnEfG verpflichtend anzuwenden ist? Wie können die Maßnahmen dokumentiert und nachgewiesen werden?
• Welche konkreten Vorgaben greifen in puncto Abwärmevermeidung und -nutzung?
• Welche Pflichten müssen Betreiber von Rechenzentren ab wann erfüllen? Was ist bereits bis zum bzw. ab dem 01. Januar 2024 umzusetzen?
• Welche Ausnahmen und Befreiungen sollen ggfs. für sog. „klimaneutrale Unternehmen“ greifen?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite
oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!
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Web: www.co2ncept-plus.de
Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.
Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.
Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.
In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.
☑️ Umsetzung des Green Deals
☑️ Europäischer Emissionshandel
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co.
☑️ Klimaneutralität im Betrieb
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing
Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.