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Klimaschutz & Emissionshandel
Termin der Firma co2ncept plus - Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
ETS 2 vs. nationaler Brennstoffemissionshandel
05.12.2023 bis 05.12.2023
Online-Seminar

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10:00 bis 12:30 Uhr

Worauf müssen sich Inverkehrbringer einstellen? Welche Besonderheiten gelten für den Abfallsektor? Mit Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle), Niko Liebheit (Becker Büttner Held) und Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH).

Informationen zur Veranstaltung

Auf EU-Ebene wird ab 2027 ein separates Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr, den Gebäudebereich und weitere Sektoren eingeführt. Der sog. „ETS 2“ nimmt – wie unser nationaler Brennstoffemissionshandel (nEHS) – die Inverkehrbringer von Heiz- und Kraftstoffen in die Pflicht. Diese müssen erstmals für das Jahr 2024 die Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen berichten. Der nEHS wird perspektivisch im neuen ETS 2 aufgehen.

Mit unserer Veranstaltung möchten wir Sie dabei unterstützen, sich bestmöglich und frühzeitig auf den europäischen ETS 2 vorzubereiten. Zudem diskutieren wir über aktuelle Fragestellungen, die den nEHS betreffen, wie z. B. die Einbeziehung des Abfallsektors.

Programm und Referenten

TOP 1: Überblick über den ETS 2 und Folgen für den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS)
Niko Liebheit, Rechtsanwalt, Partner, 
Becker Büttner Held – Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Berlin

TOP 2: Monitoring und Berichterstattung von Brennstoffemissionen im ETS 2 – Was kommt? Was bleibt?
Dr. Jürgen Landgrebe, Leiter, 
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Berlin

TOP 3: Einbeziehung des Abfallsektors in den nEHS – Was müssen Betreiber von Abfallanlagen wissen?
Thomas Mühlpointner, Geschäftsleitung, 
FutureCamp Climate GmbH, München 

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.

Zentrale Fragestellungen

•    Was ist Ziel des ETS 2? Wann wird er starten? Wer wird berichts- und abgabepflichtig?
•    Welche Brennstoffemissionen fallen unter den ETS 2? Welche Opt-In- & Opt-Out-Möglichkeiten haben die Mitgliedsstaaten?
•    Wie gestaltet sich das Cap? Welche Preise sind zu erwarten? Wie funktioniert der Preisdämpfungsmechanismus?
•    Wo liegen die zentralen Unterschiede zum nEHS und zum „regulären“ EU-Emissionshandel (EU-ETS 1)? Was sind die größten Herausforderungen beim Übergang vom europäischen zum nationalen System?
•    Wie sind die Brennstoffemissionen im ETS 2 zu überwachen, ermitteln und berichten? Was besagt der sog. „Scope Factor“? Wie sollen Doppelbelastungen mit dem EU-ETS 1 vermieden werden?
•    Was sind die wichtigsten Fristen im ETS 2? Droht für 2024 bis 2026 eine doppelte Berichterstattung unter dem nEHS und dem ETS 2?
•    Welche neuen Herausforderungen bringt der Vollzug des nEHS ab 2024 mit sich (Stichwort: Verifizierungspflicht)?
•    Welche Abfallanlagen werden ab 2024 BEHG-pflichtig? Wer gilt als BEHG-Verantwortlicher? Was ist bis wann zu tun?
•    Welche Besonderheiten gelten für die Ermittlung der Brennstoffemissionen im Abfallsektor?
•    Was hat es mit der Einbeziehung des Abfallsektors in den EU-ETS 1 auf sich? Droht auch für Abfallanlagen eine doppelte Berichtspflicht ab dem 01. Januar 2024?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite  oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

UNTERNEHMENSPROFIL
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Energiewirtschaft
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Web: www.co2ncept-plus.de

Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.

Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.

Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.

In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.

☑️ Umsetzung des Green Deals 
☑️ Europäischer Emissionshandel 
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co. 
☑️ Klimaneutralität im Betrieb 
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing

Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.

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