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Klimaschutz & Emissionshandel
Termin der Firma co2ncept plus - Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse im EU-ETS – Was müssen Anlagenbetreiber wissen?
28.09.2023 bis 28.09.2023
Online-Seminar

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10:00 bis 12:45 Uhr

Briefing zu den Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im EU-ETS und die damit einhergehenden neuen To Dos mit Iris Steinigk (DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle), Christopher Kapaun (verico SCE) sowie Nina Gutsche (BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)

Informationen zur Veranstaltung

Seit diesem Jahr greifen die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) auch für feste und gasförmige Biomasse-Brennstoffe im EU-Emissionshandel (EU-ETS): Anlagenbetreiber, die Biomasse einsetzen, dürfen den biogenen Anteil von Stoffströmen im Emissionsbericht nur noch dann abziehen, wenn die RED II-Kriterien nachweislich eingehalten werden. Zudem sind sie aufgefordert, ihren Überwachungsplan möglichst zeitnah anzupassen und bei der DEHSt einzureichen.

Mit unserer Veranstaltung briefen wir Sie ausführlich rund um das Thema Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im EU-ETS und die damit einhergehenden neuen To Dos.

Programm und Referenten

TOP 1: Anforderungen an die Nachhaltigkeitsnachweise – Wer muss ab wann was nachweisen? 
Iris Steinigk, Fachgebiet Emissionsüberwachung, -berichterstattung und Verifizierung im Emissionshandel, 
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Berlin

TOP 2: Praxiswissen rund um die Umsetzung der neuen Vorgaben
Christopher Kapaun, 
verico SCE, Zolling 

TOP 3: Nabisy-Datenbank im Bereich des Emissionshandels 
Nina Gutsche, Referat Nachhaltige Biomasse, EU-Düngeprodukte, 
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn 

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier

Zentrale Fragestellungen

•    Was regeln die RED II, MVO und EHV 2030 in puncto Nachhaltigkeitsanforderungen an Biomasse?
•    Wann bin ich verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsnachweis vorzulegen? Was gilt bei selbst hergestellter Biomasse? Was gilt beim Bezug von Biomasse?
•    Was ist konkret nachzuweisen? Ab wann und in welcher Form sind die Nachhaltigkeitsnachweise zu erbringen?
•    Welche Übergangsvorschriften gelten unter welchen Voraussetzungen für das Berichtsjahr 2023 (Stichwort: Mangel an Zertifizierern und fehlende Umsetzung in Nabisy)? Wie können diese in Anspruch genommen werden?
•    Welche Anforderungen müssen der geänderte Überwachungsplan und die vorzulegende Verfahrensbeschreibung erfüllen?
•    Welche Zertifizierungssysteme gibt es? Wie läuft die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Ausstellung der Nachhaltigkeitsnachweise ab?
•    Wie funktioniert die Nabisy-Datenbank? Wer benötigt einen Nabisy-Zugang? Wie erhalte ich diesen? Welche Daten sind für die Nutzung von Nabisy als EU-ETS-Anlagenbetreiber erforderlich?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf >> dieser Seite  oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

 

UNTERNEHMENSPROFIL
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Energiewirtschaft
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Web: www.co2ncept-plus.de

Die Klima- und Energieregularien werden derzeit auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet. Bei der Nachschärfung darf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen nicht aus den Augen verloren werden: Diese tragen mit innovativen Produkten und Technologien entscheidend zur Erreichung der Klimaziele bei.

Die vollständige Dekarbonisierung erfordert einen weitreichenden Transformationsprozess in allen Sektoren. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden, damit die Netto-Null-Zielmarke erreicht wird.

Wir unterstützen Unternehmen mit unserem umfangreichen Infoservice, Veranstaltungen und Projekten den Wandel zu vollziehen.

In diesem Zuge verfolgen wir aktuelle Gesetzgebungsverfahren, weisen auf wichtige Fristen hin und zeigen rechtliche Fallstricke auf. Hierdurch können neue Herausforderungen rechtzeitig in der strategischen Planung berücksichtigt und betriebliche Prozesse optimiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit Strategien rund um das betriebliche Klimaschutz-, Klimarisiko- und Energiemanagement auseinander.

☑️ Umsetzung des Green Deals 
☑️ Europäischer Emissionshandel 
☑️ Nationaler Brennstoffemissionshandel
☑️ EEG, KWKG, Netzentgelte & Co. 
☑️ Klimaneutralität im Betrieb 
☑️ Betriebliche Klimaanpassungsstrategien
☑️ Energiepreisentwicklung und Carbon Pricing

Zu unseren Adressaten zählen Unternehmen und Verbände des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche, des Bausektors, der Energie- und Wasserversorgung aber auch Finanz-, Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften.

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