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Energieeffizienz - Mindestenergieeffizienz


Von Energieeffizienz spricht man, wenn bei der Herstellung und der Verwendung von Energie unnützer Verbrauch so weit als möglich eliminiert wird, d.h. dass sowohl entlang der Energieproduktionsprozesse als auch hinsichtlich daraus resultierender Produkte, Dienstleistungen oder sonstiger definierter Ergebnisse mit möglichst geringen Mitteln bzw. sparsamem Energieinsatz ein möglichst hoher Nutzen erzielt werden soll. In der Rechtsprechung hat dies im europäischen Maßstab u.a. in den EG-Richtlinien 2002/91/EG Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) 2006/32/EG Energy Service Directive (ESD) Niederschlag gefunden. National zählen dazu in erster Linie das Energieeinspargesetz (EnEG) und darauf basierend die Energieeinsparverordnung (EnEV). Ein Musterbeispiel für die juristische Dimension ist das EU-Handelsverbot für konventionelle Glühbirnen ab dem 1. September und die damit verbunden Verwendung von Energiesparlampen.
Mindestenergieeffizienz meint das unterste gesetzlich zugelassene Effizienzlevel, das von einem Produkt , einem Prozess oder einer Dienstleistung zur Zulassung gefordert wird.


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