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Kraft-Wärme-Kopplung



Als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet man die gleichzeitige Bereitstellung von Strom (beziehungsweise mechanischer Antriebsenergie) und Wärme aus einer Erzeugungsanlage. Die verfügbaren KWK-Technologien umfassen einen Leistungsbereich der von wenigen Kilowatt bis zu einigen Hundert Megawatt reicht. Größere KWK-Anlagen werden als Heizkraftwerke bezeichnet, im mittleren und kleinen Leistungsbereich werden mit Motoren, Gasturbinen oder Brennstoffzellen angetriebene Blockheizkraftwerke (BHKW) eingesetzt. Kleinst-BHKW werden auch als „stromerzeugende Heizung“ oder Mikro-BHKW bezeichnet.

Die in KWK-Anlagen erzeugte Wärme wird in Fernwärmenetze eingespeist oder ortsnah (dezentral) zur industriellen Produktion oder zur Versorgung einzelner Objekte genutzt. In KWK-Anlagen können fossile Brennstoffe (Erdöl, Kohle, Erdgas), erneuerbare Energieträger (Holz, Biokraftstoffe, Biogas, aber auch Solarenergie und Geothermie) sowie Siedlungsabfälle (Müllverbrennung und Deponiegas) genutzt werden. Zur KWK zählt auch die Wärmeauskopplung aus fossilen und nuklearen Großkraftwerken.

Als Hauptvorteil der Kraft-Wärme-Kopplung gilt die effiziente Nutzung der eingesetzten Energie, da so die bei getrennter Stromerzeugung entstehende Abwärme vermindert wird bzw. die bei einer Heizung ungenügende Ausnutzung der Arbeitsfähigkeit des Brennstoffs (Exergie) vermieden wird.

Die Nutzung der KWK wird durch das KWK-Gesetz gefördert; bei einem Einsatz von Biobrennstoffen steht den Betreibern die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu.


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