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Energieeffizienz



Energieeffizienz bedeutet, bei den einzelnen Umwandlungsschritten in der Energieversorgungs-Kette und bei der Nutzung von Energie den unnützen Verbrauch so weit wie möglich zu eliminieren, also aus möglichst wenig Primärenergie möglichst viel Wärme, Strom, Licht, Druckluft oder Antriebsenergie zu erzeugen.
In der Rechtsprechung hat dies im europäischen Maßstab u.a. in den EG-Richtlinien 2002/91/EG Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) und 2006/32/EG Energy Service Directive (ESD) Niederschlag gefunden. In Deutschland umgesetzt wurden die europäischen Vorgaben etwa im Energieeinspargesetz (EnEG) und darauf basierend in der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Zur Steigerung der Energieeffizienz dürfen Schritt für Schritt Geräte mit zu hohem Energieverbrauch nicht mehr auf dem Markt angeboten werden; das begann mit dem Verkaufsverbot für Glühbirnen, das im September 2099 startete und das vorsieht, dass die letzten Glühbirnen 2012 vom Markt genommen werden, und es setzt sich in 2011 mit dem Umstieg auf energieeffiziente Elektromotoren fort.
Mindestenergieeffizienz meint das unterste gesetzlich zugelassene Effizienzlevel, das von einem Produkt, einem Prozess oder einer Dienstleistung zur Zulassung gefordert wird.


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