Emissionshandel in der
4. Handelsperiode
Das Antragsverfahren für die 4. Handelsperiode im Europäischen Emissionshandel naht
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor und vermeiden Sie den Verlust von Zuteilungsansprüchen!!
Seit dem Inkrafttreten der Reform der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG am 08.04.2018 steht fest, dass von den in der Handelsperiode 2021 bis 2030 im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) pro Jahr im Schnitt noch zur Verfügung stehenden rd. 1,5 Mrd. CO2-Zertifikaten weiterhin mindestens 43% kostenlos zugeteilt werden. Der Zuteilungsanspruch ist aber an einen fristgerechten und vollständigen Zuteilungsantrag gebunden. Die Datenerhebung für die Zuteilung soll nach dem Zeitplan der Europäischen Kommission Anfang 2019 beginnen. Wer keinen Anspruchsverlust riskieren will, sollte bereits jetzt damit beginnen, sich mit den Grundlagen für die Zuteilung zu beschäftigen. Profitieren Sie hier von der Erfahrung der Referenten der Kanzlei Becker Büttner Held, die bereits in den vergangenen Antragsverfahren eine Vielzahl von Unternehmen begleitet hat.
Energiewirtschaft
Rechtsrahmen und Zuteilung für die Energiewirtschaft
Industrie
Rechtsrahmen und Zuteilung für die Industrie
CO2-Zertifikate
Welche zusätzlichen Kostenbelastungen sind zu erwarten?
• Wieviel wird für 2021 bis 2030 noch kostenlos zugeteilt?
• Welche zusätzlichen Kostenbelastungen sind zu erwarten?
• Vorbereitung auf das Antragsverfahren – Zeitplan und Datenanforderungen
• Ausrichtung der Produktionsplanung und der Beschaffungsstrategien
• Verschärfung von Benchmarks
• fokussierte Privilegierung der abwanderungsbedrohten Industrie (Carbon Leakage)
• Besonderheiten für die Energiewirtschaft einerseits und die Industrie andererseits
• Problemlagen in komplexen Versorgungskonstellationen
Carsten Telschow ist seit 2006 als Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB in Berlin tätig. Er beschäftigt sich mit dem Energierecht, Emissionshandels- und Immissionsschutzrecht sowie dem Regulierungs- und Kartellrecht. Außerdem gibt es bereits verschiedene Veröffentlichungen zum Emissionshandel und zum Immissionsschutzrecht von ihm.
Dr. Tigran Heymann ist seit 2009 als Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB in Berlin tätig. Er befasst sich mit Rechtsfragen im Energierecht, im anlagenbezogenen Umweltrecht (dabei u.a. Emissionshandel und Abfallrecht) sowie im Kartellrecht. Zu seinen Mandanten gehören neben Energieversorgern insbesondere Kunden aus der Industrie (u.a. Grundstoffe, Chemie, Nahrungs- und Futtermittel), die in allen standortbezogenen Fragen rund um die Produktion sowie Ver- und Entsorgungskonzepte beraten werden.

